Während du in der Schweiz arbeitest, ruhen natürlich deine Einzahlungen in das deutsche Rentensystem. Solltest du in Rente gehen, beziehst du den deutschen und den Schweizer Teil der Rente. Dies ist jedoch unserer Meinung nach eines der grössten Vorteile, da der schweizer Anteil im Bezug auf die eingezahlten Jahre in der Regel wesentlich höher ist als der deutsche.

Die Schweizer Altersvorsorge fusst auf dem Drei-Säulen-Prinzip:

  1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen
    Die erste Säule ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz; diese soll den Existenzbetrag absichern. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen. Die Beiträge werden je zur Hälfte durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer bezahlt.
  2. Säule: Pensionkasse
    Die zweite Säule ist ebenso obligatorisch, ab einem Bruttogehalt von mehr als 21.330 Franken (Stand: 2019). Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Für die meisten Schweizer stellt die Pensionskasse den grössten Vermögenswert dar. Ein Bezug bei Rente ist als einmalige Summe oder als monatliche Rente möglich.
  3. Säule: freiwillige Selbstvorsorge
    Die Einzahlung in die dritte Säule ist freiwillig und kann vom deinem steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Ein weiterer Vorteil der Pensionskasse ist der Vorbezug der Pensionskasse bei Selbstständigkeit oder Ausreise aus der Schweiz. Auch besteht die Möglichkeit Geld von der Pensionskasse für den Bau oder Kauf von Wohneigentum als Vorbezug oder als Sicherheit für einen höheren Kredit zu verpfänden.