Bewilligungen als Personalagentur

Die Vermittlungstätigkeit innerhalb der Schweiz erfordert eine kantonale Bewilligung, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird. Für die internationale Tätigkeit wird zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung benötigt, die das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO erteilt. Eumedica Recruitment Group Ltd besitzt alle notwendigen Bewilligungen.

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