Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat bis Ende Dezember 2013 für deutsche Altenpflegerinnen und Altenpfleger Kompetenzbescheinigungen ausgestellt. Diese deutsche dreijährige Altenpflegeausbildung wurde als Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau 1, allerdings ausschliesslich für die Bereiche Geriatrie und Gerontopsychiatrie, anerkannt. Es handelte sich dabei aber um keine formelle Anerkennung, sondern wie erwähnt, nur um eine Kompetenzbescheinigung. Der Grund dafür ist, dass in der Schweiz keine vergleichbare Ausbildung existiert bzw. es generell keine Ausbildung, speziell für die Altenpflege gibt. Damit war es aber trotzdem problemlos möglich, mit seinen bisherigen Kompetenzen, in einer Schweizer Langzeitinstitution zu arbeiten. Das bezahlte Gehalt, lag bedeutend höher, gegenüber Deutschland.

Seit dem 01.01.2014 ist diese Kompetenzanerkennung leider nicht mehr möglich. Aber bisherige Anerkennungen bleiben bestehen und sind unwiderruflich gültig. Seit  dem 1.1.2014 haben Personen mit einem deutschen Abschluss in Altenpflege die Möglichkeit, eine Anerkennung im Rahmen der schweizerischen Bildungssystematik zu erhalten. Der deutsche Abschluss wird mit der schweizerischen Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung verglichen.

Gesuche zum Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung werden einzeln geprüft und beurteilt. Das wichtigste dazu, ist zu wissen, dass es sich bei der Ausbildung zur Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) Fachrichtung Betagten Betreuung, es sich um einen Betreuungsberuf handelt und nicht um einen Pflegeberuf. Entsprechend fallen die pflegerischen Kompetenzen weg. Diese macht sich natürlich auch finanziell bemerkbar.
Es gibt eine zweite Möglichkeit der Anerkennung und zwar zur Fachangestellte Gesundheit (FaGe). Diese Ausbildung gehört zu den Gesundheitsberufen und enthält ungefähr, die gleichen Kompetenzen wie die dreijährige deutsche Altenpflegeausbildung

Verkürzte berufliche Grundbildung zum Fachangestellten Gesundheit (FaGe)

Das Absolvieren einer verkürzten beruflichen Grundbildung ist möglich. Es muss ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden. Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene Voraussetzung ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung. Die kantonalen Ämter sind für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren zuständig. Die interessierten Personen müssen einen Antrag an den Kanton stellen